Bau- und Architektenrecht
Wir stehen den Baubeteiligten bei allen Rechtsfragen zur Seite, die sich im Zusammenhang mit der Konzeption, Planung, Genehmigung, dem Vertrieb, der Realisierung und der Nutzung von Bauprojekten ergeben, insbesondere in den folgenden Bereichen:
Privates Baurecht:
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- Vertretung von Bauherren und Bauunternehmen, Handwerkern und Auftraggebern
- Gestaltung und Prüfung von Bauverträgen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen in Bauverträgen
- VOB-Verträge
- Baubetreuungs- und Bauträgerverträge
- Ansprüche auf Bauhandwerkersicherungshypothek
- Durchsetzung und Abwehr von Werklohnforderungen, Nachträgen
- Ansprüche aus gestörtem Bauablauf
- Geltendmachung und Abwehr von Mängelansprüchen nach VOB und BGB
- Durchführung von selbständigen Beweisverfahren
Architekten- und Ingenieurrecht
- Gestaltung und Prüfung von Architekten und Ingenieurverträgen
- Mängelhaftung des Architekten / des Ingenieurs
- Durchsetzung oder Abwehr von Honoraransprüchen nach HOAI
Unser Ziel ist es, Ihr Bauvorhaben rechtssicher und konfliktfrei zu gestalten. Mit einer frühzeitigen und kompetenten Beratung helfen wir Ihnen, rechtliche Stolpersteine zu vermeiden und Ihre Projekte erfolgreich umzusetzen.