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WEG-Recht

Unsere Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht umfasst die außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und einzelnen Wohnungseigentümern in allen rechtlichen Fragen, insbesondere in Bezug auf:
 

Maklerrecht

Im Maklerrecht beraten und vertreten wir Makler und deren Kunden zu Fragen rund um das Maklergeschäft.

Zu den Beratungs- und Tätigkeitsbereichen gehören bspw. Fragestellungen aus den Bereichen:

Maklerrecht

- Erstellen und Überprüfen von Maklerverträgen und Vertriebsvereinbarungen

- Höhe der Courtage

- Fälligkeit und Durchsetzbarkeit der Provision

- Haftung und Haftungsvermeidung des Maklers

- Alleinauftrag

- Nachweis- /Vermittlungsmakler

- Verflechtung und Verwirkung

- Wohnungsvermittlungsgesetz und Makler- und Bauträgerverordnung

 

Wir vertreten Makler und Maklerkunden und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Dabei unterstützen wir Sie nicht nur im Streitfall, sondern helfen auch, Problemen im Vorfeld zu begegnen, indem wir mit Ihnen gemeinsam Ihren maßgeschneiderten Maklervertrag entwerfen.

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