Mietrecht
Das Mietrecht ist ein vielschichtiges und dynamisches Rechtsgebiet, das sowohl für Mieter als auch für Vermieter zahlreiche Herausforderungen und Fragen bereithält. Als erfahrene Kanzlei beraten und vertreten wir Mandanten in allen Bereichen des Mietrechts, sowohl im Wohn- als auch im Gewerberaummietrecht. Unser Ziel ist es, Ihre Interessen rechtssicher und effizient zu wahren – sei es bei der Gestaltung von Mietverträgen oder der Lösung von Konflikten.
Unsere Schwerpunkte im Mietrecht umfassen:
Für Mieter:
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Mietminderung und Mängelrechte: Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, wenn die Mietsache Mängel aufweist, die Ihre Wohn- oder Gewerberäume beeinträchtigen. Dazu gehören auch die rechtliche Beratung bei der Mietminderung und die Abwehr unberechtigter Forderungen des Vermieters.
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Kündigung und Räumungsschutz: Ob Ihnen eine Kündigung wegen Eigenbedarf, Mietrückständen oder anderer Gründe droht – wir prüfen die Wirksamkeit der Kündigung und setzen uns für Ihren Räumungsschutz ein, wenn die Kündigung unzulässig ist.
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Betriebskosten und Nebenkostenabrechnung: Wir überprüfen Ihre Betriebskostenabrechnungen und setzen uns dafür ein, dass nur die tatsächlich umlagefähigen Kosten abgerechnet werden.
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Mieterhöhung: Beratung und Vertretung bei unzulässigen Mieterhöhungen, insbesondere im Hinblick auf gesetzliche Mietpreisbremsen und ortsübliche Vergleichsmieten.
Für Vermieter:
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Mietvertragsgestaltung: Wir erstellen und prüfen Mietverträge, die speziell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind, um spätere Konflikte zu vermeiden – sei es im Wohn- oder Gewerberaummietrecht.
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Durchsetzung von Kündigungen: Wenn Mieter ihren Pflichten nicht nachkommen, unterstützen wir Sie bei der rechtskonformen Kündigung des Mietverhältnisses und begleiten Sie gegebenenfalls durch ein Räumungsverfahren.
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Mietrückstände und Schadensersatz: Wir setzen Ihre Ansprüche bei Zahlungsverzug durch, einschließlich der Geltendmachung von Mietrückständen und Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung der Mietsache.
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Modernisierung und Renovierung: Wir beraten Sie zu Ihren Rechten bei Modernisierungsmaßnahmen und der entsprechenden Umlage auf die Mieter sowie bei der Durchsetzung von Schönheitsreparaturen und Instandhaltungspflichten.
Gewerberaummietrecht:
Das Gewerberaummietrecht weist gegenüber dem Wohnraummietrecht einige Besonderheiten auf, etwa in Bezug auf Vertragslaufzeiten, Konkurrenzschutz, Betriebspflichten oder das Mietanpassungsrecht bei Veränderungen des Marktes. Wir beraten Sie umfassend zu diesen und anderen Fragestellungen, damit Sie sowohl als Mieter als auch als Vermieter rechtssicher agieren können.
Egal, ob Sie als Mieter oder Vermieter agieren, im Wohn- oder Gewerbemietrecht – wir stehen Ihnen als verlässlicher Partner zur Seite. Wir legen besonderen Wert auf eine schnelle und praxisorientierte Lösung Ihrer rechtlichen Probleme, um zeitintensive Streitigkeiten zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.