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WEG-Recht

Im Wohnungseigentumsrecht stehen wir Ihnen als erfahrene Kanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Unser Ziel ist es, Ihnen in diesem komplexen Rechtsgebiet eine maßgeschneiderte Beratung und Vertretung zu bieten. Egal, ob Sie Wohnungseigentümer, Verwalter oder Teil einer Eigentümergemeinschaft sind – wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Wohnungseigentum.

WEG-Recht

 

Zu unseren Schwerpunkten im Wohnungseigentumsrecht gehören unter anderem:

  • Eigentümerversammlungen: Wir beraten Sie zu allen Fragen rund um die Beschlüsse der Eigentümerversammlung und deren Anfechtung, sollten Entscheidungen unzulässig sein oder gegen Ihre Interessen verstoßen.
     

  • Verwaltungsrechtliche Angelegenheiten: Unterstützung bei der Auslegung und Umsetzung der Verwalterverträge sowie Beratung bei Streitigkeiten zwischen Eigentümern und Verwaltern.
     

  • Gemeinschaftseigentum: Wir helfen Ihnen bei der Abgrenzung und Durchsetzung von Rechten am Gemeinschafts- und Sondereigentum, einschließlich Reparatur- und Instandhaltungspflichten.
     

  • Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung: Überprüfung und Anpassung der Teilungserklärung sowie der Gemeinschaftsordnung, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden und ein harmonisches Zusammenleben in der Eigentümergemeinschaft zu fördern.
     

  • Bauliche Veränderungen: Wir unterstützen Sie bei der rechtlichen Bewertung von baulichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Eigentumswohnungen, sowohl in der Genehmigung als auch in der Durchsetzung oder Abwehr von Maßnahmen.

 

Wir beraten Sie über die Erfolgsaussichten eines ggf. erforderlichen gerichtlichen Verfahrens und den damit verbundenen Kosten. Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine individuelle, lösungsorientierte Beratung, um Ihre Interessen effektiv durchzusetzen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

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