RECKLIES RECHTSANWÄLTE
Kanzlei für Immobilienrecht
ERFAHRUNG UND KOMPETENZ
Gerechtigkeit ist der beharrliche und dauernde Wille, jedem sein Recht zu geben.
Ulpianus (170-228 n. Chr.)
TÄTIGKEITSSCHWERPUNKTE
AKTUELLES
Das Amtsgericht Brandenburg (Urteil vom 20.12.2024, 33 C 33/24) befasste sich mit der Klage eines Vermieters, der die Räumung einer Wohnung wegen erheblicher Zahlungsverzögerungen des Mieters verlangte.
Im Rahmen seines Urteils 27.09.2024 (V ZR 48/23) befasste sich der BGH mit der Frage, ob ein dingliches Vorkaufsrecht Vorrang vor einem gesetzlichen Mietervorkaufsrecht genießt, wenn das dingliche Vorkaufsrecht für einen Familienangehörigen (hier: die geschiedene Ehefrau) bestellt wurde.
KONTAKT
Recklies Rechtsanwälte
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